Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein‑Westfalen – BGG NRW (§ 10 – § 10e) und in der Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung Nordrhein‑Westfalen – BITV NRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Die Stadt Hückeswagen bemüht sich, ihre digitale Präsenz – darunter dieses Webportal – im Einklang mit den Anforderungen der BITV NRW und des BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.zukunfthueckeswagen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Auf der Website gibt es folgende bekannte Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit (nach eigener Einschätzung der Stadt) 

  • PDF-Dokumente werden aktuell noch angepasst und sind damit u.U. nicht vollständig barrierefrei.

  • Komplexe redaktionelle Inhalte, die Fachbegriffe enthalten, sind in ihrer Sprache manchmal vereinfachungstechnisch eingeschränkt.

  • Die Kompabilität mit Screenreadern lässt sich aktuell nicht überprüfen. Wir sind dankbar für Hinweise!

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

  • Erstellt am: 14.07.2025

  • Basierend auf: Interner Selbstbewertungs- und Redaktionsprozess

  • Zuletzt überprüft am: 14.07.2025

Hinweise, Feedback und Kontakt

Feedback‑Mechanismus

Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Barrierefreiheit feststellen, lassen Sie es uns bitte wissen – wir sind dankbar für Hinweise und Anregungen!

Sie können uns über das Kontaktformular auf dieser Website erreichen oder schreiben Sie eine E‑Mail an: zukunft@altstadtbuero.de.

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb einer angemessenen Frist (i. d. R. höchstens 6 Wochen) zu bearbeiten. Sollten Sie (teilweise) unzufrieden sein oder keine Antwort erhalten, können Sie folgendes Ombudsverfahren in Anspruch nehmen:

Schlichtungsstelle der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes NRW
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Telefon: 0211‑855‑3008
E‑Mail: kontakt@lbbp.nrw.de